im Kollisionszeitpunkt eine Geschwindigkeit von noch 19 km/h gehabt. Die Feststellung der Vorinstanz, der Postautolenker sei mit einer Geschwindigkeit von nur noch 25 km/h in die Kurve gefahren, stimme nicht und sei aktenwidrig. Die Kollisionsgeschwindigkeit des Motorrads habe ca. 11-21 km/h betragen und sei damit mit grosser Wahrscheinlichkeit geringer gewesen als diejenige des Postautos. Das Motorrad habe sich im Kollisionszeitpunkt mit den Rädern ca. 40-50 cm rechts der Leitlinie auf seiner Fahrbahnhälfte befunden.