Gemäss dem schlüssigen Gutachten des Forensischen Instituts Zürich sei der Postautolenker mit rund 25 km/h auf die scharfe Kurve zu- bzw. in diese eingefahren und habe die Geschwindigkeit bis zum Kurvenscheitelpunkt noch weiter auf 21 km/h reduziert. Wenig später habe das Postauto eine Kollisionsgeschwindigkeit von 19 km/h aufgewiesen. Der Postautolenker sei unter Berücksichtigung des in der Steigung erleichterten Geschwindigkeitsabbaus in jeder Beziehung moderat mit einer angemessenen Geschwindigkeit gefahren. Zudem sei ein Unterschreiten des Überragens der Mittellinie von rund 55 cm resp. ein noch weiteres Rechtsfahren für den Postautolenker fahrtechnisch gar nicht möglich gewesen.