Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht Das Erscheinen des in einer Steigung von 12% aufwärts fahrenden, gerade von oben für den Gegenverkehr besonders gut sichtbaren Postautos mit Hineinragen in die Gegenfahrbahn im Bereich der engen Kurve habe gerade für den besonders gut ortskundigen Kläger nicht unerwartet sein können. Gemäss dem schlüssigen Gutachten des Forensischen Instituts Zürich sei der Postautolenker mit rund 25 km/h auf die scharfe Kurve zu- bzw. in diese eingefahren und habe die Geschwindigkeit bis zum Kurvenscheitelpunkt noch weiter auf 21 km/h reduziert.