01.09.2005, Mehrforderung vorbehalten, unter o/e-Kostenfolge zulasten der Beklagten. Der Bezirksgerichtspräsident Laufen beschränkte das Verfahren mit Verfügung vom 09.12.2011 antragsgemäss auf die Erörterung und Entscheidung der Haftungsfrage (Haftpflicht grundsätzlich und gegebenenfalls Haftungsquote). Mit Klagantwort vom 20.02.2012 beantragte die Beklagte die vollumfängliche Klageabweisung, unter o/e-Kostenfolge zulasten des Klägers. Nach dem Schluss des Schriftenwechsels wurde ein unfalltechnisches und -dynamisches Gutachten angeordnet und Herr Jörg Arnold, dipl. phys. ETH, Forensisches Institut Zürich, mit der Begutachtung beauftragt.