2. Die Gerichtsgebühr von pauschal CHF 1'000.00 wird dem Berufungskläger auferlegt. Der Berufungskläger hat den Berufungsbeklagten eine Parteientschädigung von CHF 2'846.45 inkl. MWST von CHF 210.85 zu bezahlen. Präsidentin Gerichtsschreiber Christine Baltzer-Bader Hansruedi Zweifel Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht