Da die Berufungsklägerinnen in einer stark ländlich geprägten Gegend wohnen, fallen diverse Positionen des Kindesbedarfs tiefer aus als die vom Jugendamt Zürich getroffenen Annahmen, weshalb die Aargauer Empfehlungen besser auf die hiesigen Lebenskosten zugeschnitten sind. Ein Vergleich mit dem Bedarf gemäss Aargauer Empfehlungen für ein Einzelkind im Alter von 13-16 Jahren von CHF 1'377.00 inkl. Kosten für Pflege und Erziehung ergibt sogar, dass die für den Bedarf der Berufungsklägerin 1 aktuell zur Verfügung stehenden Mittel mehr als doppelt soviel betragen.