CHF 125.00 bis CHF 150.00 pro Monat (vgl. Beilage 7 zur Eingabe der Berufungsklägerinnen vom 28.12.2012 an das Bezirksgericht Laufen). Die Berufungsklägerin 2 erhält als IV-Rentnerin seit der Geburt der Berufungsklägerin 1 eine IV- Kinderrente ausgerichtet. Die Kinderrente von Ausgleichskasse und Pensionskasse belief sich 2002 auf CHF 1'371.00 pro Monat und beläuft sich aktuell auf CHF 1'528.00 pro Monat. Sie ist damit mehr als der BSF-Landesindex angestiegen. Sie bildet zwar Einkommen der Berufungsklägerin 2, ist indes nach ihrem gesetzlichen Zweck ausschliesslich für den Unterhalt und die Erziehung des Kindes zu verwenden (BGE 129 V 362 E. 3.2).