Für das statistische Durchschnittseinkommen im Zeitpunkt der Widerklageanhebung am 30.04.2012 wäre auf das Datenmaterial betreffend das Jahr 2011 abzustellen. Der Median für das Jahr 2012 und ein prognostizierter Median für 2013 wären mangels Erheblichkeit für das im Frühjahr 2012 statistisch erzielbare Einkommen nicht zu beachten. Der Median 2011 gemäss KZBV Jahrbuch 2012 weist für das Jahr 2011 in den alten Bundesländern einen Einnahmenüberschuss von EUR 122'780.00 aus. Nach Abzug von 40% für Einkommenssteuern, Kirchensteuern, Solidaritätszuschlag und soziale Sicherung von EUR 49'100.00 ergibt sich ein verfügbares Einkommen von EUR 73'680.00 (vgl. Berufungsbeilage 2).