CHF 99'840.00 aus. Die Vermögenserträge des Berufungsbeklagten wurden neben diesem hypothetischen Einkommen nicht berücksichtigt, mutmasslich in der Meinung, dass diese Zusatzeinkünfte zur Abdeckung des angemessenen Kindesbedarfs gar nicht benötigt würden. Das Appellationsgericht Basel-Stadt sah ferner von einer Koppelung des Unterhaltsbeitrags an die Entwicklung des Medians ab. Das Basiseinkommen, indexiert per November 2011 (x109:102,3), beträgt CHF 106'378.88 pro Jahr resp. bei einem Kurs von CHF 1.20 pro Euro rund EUR 89'000.00.