3.a Ausgangspunkt der Prüfung einer Veränderung der Lebensstellung und Leistungsfähigkeit des Berufungsbeklagten sind die im Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt vom 22.11.2002 festgestellten Verhältnisse. Dieses Gericht ging damals gestützt auf den Median des Einnahmenüberschusses von Zahnärzten in den alten Bundesländern gemäss KZBV Jahrbuch 2000 (betriebswirtschaftliche Daten 1999) von einem hypothetischen, dem Berufungsbeklagten zumutbaren Einkommen von jährlich DM 124'800 resp. CHF 99'840.00 aus.