Mit fast 60 Jahren habe sich auch die Leistungsfähigkeit des Berufungsbeklagten aufgrund degenerativer Erkrankungen mit den entsprechenden Einschränkungen reduziert. Die Berufsunfallversicherung schliesse die Leistungen bei Erkrankungen der Wirbelsäule und Erkrankungen, die damit in Zusammenhang stünden, nicht ein und laufe mehrere Jahre vor Erreichen des Rentenalters ab. Daher diene das Vermögen als Investitionsrücklage, Alterssicherung und Schutz im Fall von Krankheit und Berufsunfähigkeit. Die Immobilien dienten ausschliesslich dem Eigenbedarf. Die Vermögenszunahme seit 2002 basiere vor allem auf der Auszahlung einer Lebensversicherung (EUR 125'000.00), einer Erbschaft des Vaters