Die Vorinstanz mache es sich zu leicht, wenn sie ihm vorhalte, er müsse mehr Patienten mobilisieren. Weder Fortbildungen noch erhebliche Investitionen noch intensive Anstrengungen im Rahmen eines umfassenden Recall-Systems seien berücksichtigt worden, ebenso wenig die erhebliche Überversorgung von F.____ mit Zahnärzten. Mit fast 60 Jahren habe sich auch die Leistungsfähigkeit des Berufungsbeklagten aufgrund degenerativer Erkrankungen mit den entsprechenden Einschränkungen reduziert.