Die Vorinstanz bleibe allerdings Hinweise darauf, wie er einen Gewinn in der Höhe des Medianwerts der Zahnärzte der alten Bundesländer erzielen könne, schuldig. Es sei ihm aufgrund der für ihn geltenden Gesetze unmöglich, die Vorgabe eines zugrunde gelegten hypothetischen, um bis zu 100% höheren Gewinnes zu erfüllen. Eine freiwillige Einkommensreduzierung habe seinerseits nie stattgefunden. Ende der 90er Jahre sei ein Behandlungsstau entstanden, der in den ersten Jahren nach der Jahrtausendwende habe abgebaut werden müssen, so dass hier eine gewisse Kompensation stattgefunden habe und das Einkommen angestiegen sei.