ab dem vollendeten 15. Altersjahr von CHF 2'070.00 werde die Proportionalität entsprechend der Leistungsfähigkeit der Eltern einigermassen hergestellt. Die ab dem 10. Schuljahr anfallenden Schulkosten verlangten ab dem vollendeten 15. Altersjahr eine Erhöhung des Unterhaltsbeitrags auf CHF 2'070.00, zumal das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt im Urteil vom 22.11.2002 den Besuch einer höheren Schule noch nicht berücksichtigt habe.