Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht der Berufungsklägerin 2 seien gemäss den Ansätzen für die Entschädigung von Pflegeeltern mit CHF 810.00 pro Monat einzusetzen. Sie erbringe somit monatliche Unterhaltsleistungen für die Tochter von CHF 2'338.00 (IV-Kinderrente von CHF 1'528.00 und Pflegeleistungen im Wert von CHF 810.00). Der Entscheid der Vorinstanz trage der gesetzlichen Vorgabe der Tragung der Unterhaltskosten proportional zur jeweiligen Leistungsfähigkeit der Elternteile keine Rechnung.