Das zumutbare Nettoeinkommen errechne sich wie folgt: Median für 2013 von EUR 133'486.00 abzüglich 60% (recte: 40%) für Einkommenssteuern, Kirchensteuern, Solidaritätszuschlag und soziale Sicherung ergebe EUR 80'092.00 plus 30% für Steuern (EUR 24'027.00) gleich EUR 104'119.00, was rund CHF 124'943.00 entspreche. Im Vergleich zum teuerungsbereinigten Basiseinkommen von CHF 106'046.00 habe das anrechenbare Nettoeinkommen des Berufungsbeklagten um 17,82% zugenommen, was eine erhebliche und dauerhafte Veränderung darstelle. Auch seine Vermögenssituation habe sich erheblich verbessert, habe er doch die auf seiner Praxisimmobilie lastende Hypothekarschuld tilgen können.