Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht gestellt. Eine zusätzliche Anhebung des Unterhaltsbeitrags würde nicht mehr der Abdeckung angemessener Bedürfnisse des Kindes dienen, sondern den durch das Kind gelebten Standard über denjenigen seiner Eltern stellen. Den Eltern sei schliesslich auch eine gewisse Sparquote zuzubilligen, welche nicht zur Unterhaltsbestreitung herangezogen werden müsse.