Zusammen mit dem Unterhaltsbeitrag des Vaters stünden der Tochter bereits jetzt schon mehr als CHF 3'100.00 pro Monat zur Verfügung. Darin noch nicht eingerechnet seien das weiterzuverfolgende Kindergeld sowie eine Beisteuerung aus dem nicht ohnehin zweckgebundenen, für das Kind bestimmten Einkommen der Beklagten 2 und Kindsmutter, welcher monatlich ein Nettoeinkommen von rund CHF 6'600.00 zur Verfügung stehe, um ihren eigenen Lebensunterhalt sowie denjenigen ihrer Tochter zu finanzieren. Das Jugendamt des Kantons Zürich habe für 13- bis 18-jährige Einzelkinder per 01.01.2013 einen durchschnittlichen Unterhaltsbedarf von monatlich CHF 2'100.00 errechnet.