Kindergeld pro Jahr auszugehen, was bei einem Kurs von CHF 1.20 pro Euro CHF 117'600.00 oder monatlich CHF 9'800.00 entspreche. Mit der 15%-Faustregel ergebe sich ein Unterhaltsbeitrag von CHF 1'470.00, was sich mit dem vom Appellationsgericht Basel-Stadt errechneten Unterhaltsbeitrag von CHF 1'500.00 ab dem vollendeten 12. Altersjahr decke. Folglich sei dieses Urteil zu bestätigen. Die Beklagten und Widerklägerinnen hätten ihrerseits den Beweis dafür zu erbringen, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich und dauerhaft verändert hätten, sodass eine Erhöhung des Unterhaltsbeitrags gerechtfertigt erscheine.