2009 habe er aufgrund diverser Behandlungen seiner gesundheitlichen Beschwerden zwar nicht den gewohnten Verdienst erzielen können, aber zusammen mit dem erhaltenen Ersatzeinkommen wiederum ein Jahresnettoeinkommen von rund EUR 89'000.00 erzielt. Der Kläger könne nicht schlüssig darlegen, ob und wieso die Anzahl der Patienten seiner Zahnarztpraxis dauerhaft und signifikant zurückgegangen sei. Der ausserordentlich auffällige Kurvenverlauf des klägerischen Gewinnaufkommens könne durch äussere allgemeine/berufsspezifische "marktinhärente" und/oder willentlich nicht steuerbare individuelle Ursachen weitestgehend nicht erklärt werden.