Die Beklagten beantragten die Abweisung der Klage und die widerklageweise Verurteilung des Klägers, an den Unterhalt der Beklagten 1 monatliche und monatlich vorauszahlbare Beiträge von CHF 1'918.00 resp. ab dem vollendeten 15. Altersjahr von CHF 2'070.00, zuzüglich allfällige ihm ausbezahlte Kinderzulagen, bis zum ordentlichen Abschluss einer Berufsbildung, mindestens aber bis zur Mündigkeit zu leisten.