Seite 5 http://www.bl.ch/kantonsgericht den Akten, wonach die Berufungsbeklagte 1 von der X.____ GmbH in Muttenz per 01. November 2011 mit einem Arbeitspensum von 50 % zu einem monatlichen Bruttolohn von CHF 2'000.00 als Buffetangestellte eingestellt wurde. Darüber, ob das Arbeitsverhältnis je angetreten wurde oder gar noch andauert, liegen indessen keine weiteren Hinweise vor.