Seite 3 http://www.bl.ch/kantonsgericht angemessen (vgl. Protokoll der Verhandlung vom 23. April 2013, act. 19, unten). Der massgebliche vor Bezirksgericht strittige Betrag belief sich somit auf monatlich CHF 270.00. Kapitalisiert auf die voraussichtliche Unterhaltsdauer von mindestens 18 Jahren, ergibt sich somit eine Summe, die weit über der erforderlichen Streitwertgrenze von CHF 10'000.00 liegt. Im Weiteren ist die Berufung innert 30 Tagen seit Zustellung des begründeten Entscheides bzw. seit der nachträglichen Zustellung der Entscheidbegründung schriftlich und begründet bei der Rechtsmittelinstanz einzureichen (Art.