Seite 8 http://www.bl.ch/kantonsgericht Demnach wird erkannt: ://: 1. Auf die Berufung wird nicht eingetreten. 2. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 3. Die Entscheidgebühr des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht, in der Höhe von CHF 1'200.00 wird dem Berufungskläger auferlegt. Der Berufungskläger hat dem Berufungsbeklagten eine Parteientschädigung von CHF 1'652.40 (inkl. Spesen von CHF 30.00 und CHF 122.40 MWST) zu bezahlen.