Seite 6 http://www.bl.ch/kantonsgericht träge betreffend Sistierung - welche ebenfalls Verfahrensanträge darstellen und in den Erwägungen abgehandelt werden - bezog und nicht etwa auf Eintretensfragen. Weder aus dem Dispositiv noch aus den Erwägungen der Verfügung vom 12. Juni 2013 noch im Gesamtzusammenhang geht in irgendeiner Weise hervor, dass über das Eintreten oder Nichteintreten bereits entschieden wurde. Es ist daher nicht nachvollziehbar, wie sich der Berufungskläger auf den Standpunkt stellen kann, es liege ein Zwischenentscheid vor.