Mit Eingabe vom 22. Februar 2013 beantrage er unter anderem, es sei ihm die Frist zur vollständigen Beantwortung der Klage abzunehmen und das Prozessthema sei auf die Frage zu beschränken, ob sich der Beklagte auf die Klage materiell einzulassen habe. Mit Eingabe vom 21. Mai 2013 verlangte er unter anderem sodann, die im Verfahren 170 11 1091 verfügte Massnahme sei sofort aufzuheben sowie das Verfahren 140 12 1062 durch Nichteintretensentscheid zu erledigen.