Es kann nicht angehen, dass das Gericht bereits vorab darüber entscheiden muss, um überhaupt entsprechend instruieren zu können. Der Gegenseite ist es zudem unzumutbar, eine Stellungnahme auf ein Rechtsmittel einzureichen, ohne Klarheit darüber zu haben, ob es sich um eine Berufung oder eine Beschwerde handelt, ob neue Tatsachen und Beweismittel unter den Vorausset-