A. Mit Klage vom 15. Oktober 2012 hat A.____ gegen B.____ am Bezirksgericht Liestal eine Prosekutionsklage (Verfahren Nr. 140 12 1062) eingereicht mit dem Antrag, der Beklagte sei, unter Androhung einer Bussenverfügung im Sinne von Art. 292 StGB im Falle des Ungehorsams, anzuweisen, sofort sämtliche Massnahmen zu treffen um sicher zu stellen, dass von dessen Liegenschaft keine Feuchtigkeit mehr in die Liegenschaft des Klägers eindringen könne. Der Beklagte beantragte mit Eingabe vom 22. Februar 2013 unter anderem, es sei der Prozess auf die Frage zu beschränken, ob sich der Beklagte auf die Klage materiell einzulassen habe.