II. Die Gerichtsgebühr des Berufungsverfahrens von pauschal CHF 3'000.00 wird den Parteien je zur Hälfte auferlegt. Jede Partei trägt die Kosten der berufsmässigen Vertretung im Berufungsverfahren selbst. Präsidentin Gerichtsschreiber Christine Baltzer-Bader Hansruedi Zweifel Seite 13 http://www.bl.ch/kantonsgericht