Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass die Verhältnismässigkeit des Eingriffs auf Seiten des Eigentümers, von dessen Grundstück die Immission ausgeht, gewahrt bleibt. Die Expertin hat detaillierte Angaben gemacht, in welchem Umfang ein Rückschnitt lebenden Holzes möglich ist, ohne ein Absterben des unteren Lindenbaumes befürchten zu müssen: alle Äste, die nicht dicker als 5 cm sind, können um rund 30% (bezogen auf die Krone mit einem massgeblichen Kronendurchmesser von 17 m als Ausgangsbasis für den jeweiligen Rückschnitt) zurückgeschnitten werden, so dass das Hausdach an keiner Stelle mehr als 1,5 bis 2 m überragt wird (vgl. Protokoll der Experteneinvernahme vom