Auch wenn bei der Zeugenaussage zu berücksichtigen ist, dass der Zeuge mit der Klägerin 1 verheiratet ist, so decken sich seine Aussagen, dass der Dachkännel wegen Laubabfalls bei Regen überlaufen ist und dass immer wieder Äste aufs Dach fallen, mit dem vorhandenen Bildmaterial (vgl. die Fotos Nr. 11 und 12 der Sachverständigen vom 01.03.2013, Fotos Nr. 10, 12, 13 und 16 der Kläger vom 12.11.2011, Fotos Nr. 9, 10, 12, 14 der Kläger vom 19.03.2012 und Fotos Nr. 1-9 der Kläger vom 22.08.2012). Da der untere Lindenbaum auf der Parzelle des Beklagten der einzige grosse Laubbaum ist, der das Dach auf der Parzelle der Klägerin 1 überragt, und da auch keine ande-