4.3.2 Der untere Lindenbaum steht in 1/2 m Entfernung zur Parzelle Nr. Z, GB D.____, welche im Eigentum der Klägerin 1 steht und in diesem Bereich überbaut ist. Zahlreiches Astwerk ragt über das Dach des Hauses der Klägerin 1 (vgl. Augenscheinsprotokoll vom 19.11.2012, S. 2). Bei einem Stammumfang von 2,75 m und einem Kronendurchmesser von ca. 17 m beträgt die Baumhöhe 28 m. Der untere Lindenbaum ragt ziemlich weit über die Dachmitte, und auch bei ihm hat es Totholz. Beim unteren Baum sind bereits dürre Äste abgebrochen.