4.3.1 Der obere Lindenbaum steht in ca. 40 cm Entfernung zur Parzelle Nr. Y, GB D.____, welche im Eigentum des Klägers 2 steht und in diesem Bereich nicht überbaut ist und als Garten genutzt wird. Vor allem ein Ast dieser Linde ragt relativ weit über den Zaun ins Grundstück des Klägers 2 (vgl. Augenscheinsprotokoll vom 19.11.2012, S. 2). Bei einem Stammumfang von 2,55 m und einem Kronendurchmesser von ca. 18 m beträgt die Baumhöhe 24 m. In der Krone hat es Totholz und Ausbrüche der Äste im oberen Bereich (vgl. Fotos Nr. 2 und 3 der Sachverständigen vom 01.03.2013). Beim oberen Baum sind bereits dürre Äste und Grünholz abgebrochen.