F. Zur Gerichtsverhandlung vor der Dreierkammer der Abteilung Zivilrecht des Kantonsgerichts sind der Berufungskläger und die Berufungsbeklagte 1 und ihre jeweiligen Rechtsbeistände erschienen. Beide Parteien halten an ihren Anträgen und an deren Begründung fest. Der Berufungskläger wiederholt den Beweisantrag auf Ladung der Expertin vor das Kantonsgericht, Abteilung Zivilrecht. Erwägungen