Die Zeugenaussage des Ehemannes der Klägerin 1 gehe nicht über eine Parteibehauptung hinaus. Das Protokoll des Augenscheins gebe vor allem die Parteiaussagen wieder und halte bezüglich der Auswirkungen der Bäume auf die Nachbargrundstücke einzig fest, dass zahlreiches Astwerk übers Dach rage und dass bei der oberen Linde vor allem ein Ast relativ weit über den Zaun ins Grundstück herausrage. Die Befragung der Expertin habe ergeben, dass das Ausmass des Laubabfalls normal sei und sich durch einen Rückschnitt auf Dauer nicht reduzieren lasse.