Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht den. Anlässlich der Verhandlung vom 09.04.2013 erstattete die Expertin mündlich Bericht über ihre Untersuchungen. Die Kläger hielten an ihren Anträgen fest und beantragten zudem die Baumfällung, sofern das Gericht den Rückschnitt auf die Grenze nicht anordne. Der Beklagte beantragte die vollständige Klagabweisung. Der Bezirksgerichtspräsident Laufen hiess die Klage mit Urteil vom 09.04.2013 teilweise gut und verpflichtete den Beklagten dazu, die beiden auf dem Grundstück des Beklagten, Parzelle Nr. X, GB D.____, gegen die Grenze zu den Parzellen der beiden Kläger stehenden