Mit Verfügung vom 19.11.2012 wurde der Abspruch des Falles ausgesetzt und die Parteien wurden in eine zweite mündliche Verhandlung aufgeboten. Ausserdem wurde eine fachkundige Person (Baumpfleger) vom Gericht von Amtes wegen beigezogen, welche dem Gericht nach Vornahme eines Augenscheins innerhalb der zweiten Verhandlung mündlich eine Begutachtung zu folgenden Fragebereichen abzustatten hatte: Zustand der Bäume, deren Ausmass/Breite/Höhe, Risiken des Astabfalls je nach Witterung, Möglichkeiten resp. Zumutbarkeiten eines Rückschnittes der Bäume mit den zu erwartenden Kosten und Dauerhaftigkeit des Ergebnisses solcher möglicher Rückschnitte.