Gegenstand Nachbarrecht Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichtspräsidenten Laufen vom 9. April 2013 A. Auf der Parzelle Nr. X, GB D.____, stehen seit Jahrzehnten zwei Lindenbäume. Die Eigentümer der Nachbarparzellen Nrn. Y und Z, GB D.____, erhoben am 13.07.2011 Gesuche um Rechtsschutz in klaren Fällen gegen den Eigentümer der Parzelle Nr. X, GB D.____, und beantragten, dieser sei zu verpflichten, die beiden an der gemeinsamen Grundstücksgrenze stehenden Lindenbäume bis auf diese in der Breite zurückzuschneiden und die betreffenden Bäume in der Folge im nach diesem Schnitt erreichten Zustand unter der Schere zu halten.