Seite 7 http://www.bl.ch/kantonsgericht Die Hausratversicherung wird nicht eingerechnet, da diese im Grundbetrag enthalten ist. Die Steuern werden ohne Berücksichtigung der Liegenschaft ermittelt, weil sich der Eigenmietwert und die Hypothekarzinsen/Liegenschaftskosten in etwa aufheben und die Liegenschaft zudem allenfalls schon bald betreibungsamtlich veräussert wird. Nachdem die Berufungsklägerin keine Unterhaltsbeiträge mehr erhält, wird sie kaum noch Steuern bezahlen müssen. Es wird daher nur ein Betrag von CHF 10.-- eingesetzt.