E. Zur heutigen Hauptverhandlung erscheinen beide Parteien mit deren Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt. Eingangs werden die Parteien befragt. In den Plädoyers wird an den bereits schriftlich gestellten Rechtsbegehren festgehalten. Auf die Ausführungen wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen