Beim RAV habe er sich nicht angemeldet, weil er nicht vermittlungsfähig sei. Sofern er dereinst eine IV-Rente erhalten sollte, würde er der Ehefrau allfällige an ihn ausbezahlte Kinderrenten (auch rückwirkend) zukommen lassen. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Ehemann aufgrund der psychischen Probleme eine IV-Rente erhalten werde, sei jedoch nicht sehr wahrscheinlich.