Der Arzt habe den Ehemann damals gar nicht gesehen. Dass der Ehemann CHF 900.-- Miete beziehe, sei zur Genüge dargelegt worden. Der Ehemann habe auch nicht geschrieben, weshalb er sich um keine Stelle bemühe. Er könne sich auch wieder beim RAV anmelden. Falls sein Gesundheitszustand so desolat sei, müsse er sich bei der IV anmelden. Der Ehemann wohne in Deutschland und nicht in der Schweiz, was das Gericht nicht beachtet habe.