Es sei gerichtsnotorisch, dass die Sozialhilfebehörden nur insoweit finanzielle Hilfe gewähren würden, als dies für die Bestreitung des eigenen Lebensunterhalts unabdingbar notwendig sei, womit gleichzeitig festgestellt werden könne, dass der Ehemann gegenwärtig offenkundig nicht mehr in der Lage sei, den Unterhaltsbeitrag für die beiden Kinder weiterhin zu bezahlen. Ein hypothetisches Einkommen könne entgegen den Ausführungen der Ehefrau nicht angerechnet werden, da zur Erzielung eines solchen aufgrund der ärztlichen Bestätigung vom 3. März 2012 keine tatsächliche Möglichkeit bestehe.