Seite 12 http://www.bl.ch/kantonsgericht CHF 9'201.50 inkl. MWSt resultiert, welches als Parteientschädigung den Berufungsbeklagten zugesprochen wird. Demnach wird erkannt: ://: 1. Die Berufung wird abgewiesen. 2. Der Berufungsklägerin wird für das vorliegende Berufungsverfahren eine Entscheidgebühr von pauschal CHF 3'000.-- auferlegt. Die Berufungsklägerin hat den Berufungsbeklagten eine Parteientschädigung in Höhe von CHF 9'201.50 (inkl. Auslagen und CHF 681.60 MWSt.) zu zahlen.