Die Bezifferung wird selbst aus der Berufung nicht klar. Im Rechtsbegehren der Berufungsschrift wird ein Betrag von CHF 26'763.50 aufgeführt, in der Zusammenstellung unter Ziffer 21 der Berufung ein Total von CHF 24'101.90 zuzüglich Mehrwertsteuer von 7.6% (ergibt CHF 25'933.65 inkl. MWSt). In dieser Zusammenstellung ist der unter Ziffer 11 der Berufung aufgeführte Betrag von CHF 3'497.50 nicht aufgelistet. Weder mit noch ohne diesen Betrag kommt man jedoch auf die im Rechtsbegehren genannte Summe.