Das Teilzahlungsgesuch vom 30. Juli 2009 enthält auf zwei Seiten eine Aufstellung über die aufgelaufenen Kosten und jenes vom 31. Juli 2009 sogar auf 13 Seiten. Es ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich, auf welche Positionen in diesen langen Aufstellungen verwiesen wird bzw. welche Positionen sich auf welche der in den zehn Punkten aufgeführten Mehrleistungen beziehen. Mangels Bezifferung dieser einzelnen Mehrarbeiten können diese auch nicht aufgrund des Betrages den einzelnen Positionen oder Überschriften in der Aufstellung über die aufgelaufenen Kosten zugewiesen werden.