Seite 4 http://www.bl.ch/kantonsgericht CHF 32'499.55. Auch wenn die Rechtsbegehren in der Berufung unklar und mangelhaft formuliert sind, ergibt sich aus der Begründung der Berufung in Verbindung mit dem angefochtenen Entscheid, was die Berufungsklägerin in der Sache verlangt. Insbesondere ist klar, dass es in diesem Verfahren um die definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts geht und diese beantragt wird. So hat die Berufungsklägerin bei der Vorinstanz bereits die definitive Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts für den Betrag von CHF 32'500.-- zuzüglich Zins von 5% seit 31. Juli 2009 und sämtlicher Kosten verlangt.