Mit Rechtsbegehren Ziffer 2 wird beantragt, dass das provisorische Bauhandwerkerpfandrecht für den Betrag von CHF 26'763.50 nicht zu löschen sei, obwohl es im vorliegenden Verfahren um die definitive Eintragung geht. Schliesslich ergibt die Summe des in Ziffer 1 geltend gemachten Betrages von CHF 26'763.50 mit dem von der Vorinstanz bereits definitiv erklärten Betrag von CHF 5'736.05 nicht die Summe von CHF 32'500.-- sondern von