Seite 2 http://www.bl.ch/kantonsgericht 3. Ziffer 3 des Urteils des Bezirksgerichts Sissach vom 15. Dezember 2011 sei vollumfänglich aufzuheben. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beklagten, auch für das vorangegangene Verfahren auf provisorische Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts (Verfahren mit der Nummer 140 09 438) und des Verfahrens vor der Vorinstanz (Verfahren mit der Nummer 140 10 76). Auf die Ausführungen wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen eingegangen.