Das Grundbuchamt Sissach wird nach Rechtskraft dieses Urteils angewiesen, das Bauhandwerkerpfandrecht für den Betrag gemäss Ziffer 1 hiervor definitiv im Grundbuch einzutragen und das provisorische Bauhandwerkerpfandrecht für den Mehrbetrag wieder zu löschen. 3. Die Gerichtskosten aus dem Verfahren 114 09 438 (recte 140 09 438) von CHF 500.00 sowie diejenigen aus dem vorliegenden Verfahren von CHF 6'000.00 (bei schriftlicher Begründung des Urteils) bzw. von CHF 4'000.00 (ohne schriftliche Begründung des Urteils), jeweils inklusive Gebühr und Auslagen, werden zu 4/5 der Klägerin und zu 1/5 den Beklagten auferlegt.